Es macht keinen Unterschied, ob in der Woche oder am Wochenende. Die Lärmschutzbestimmungen für den Außenbereich sehen vor, dass nach 22 Uhr keine laute Musik mehr gespielt werden darf. Innerhalb unserer Räumlichkeiten ist dies allerdings nie ein Problem – egal welcher Wochentag oder welche Uhrzeit.